Für Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Temka GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog zur Anforderung eines Angebots dar (Anfragekorb). (2) Durch Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder den Anfragekorb gibt der Kunde lediglich eine unverbindliche Anfrage ab. Der Verkäufer erstellt daraufhin ein individuelles Angebot. (3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Lieferung der Ware zustande.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager Kitzingen, zzgl. Verpackung, Versand und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. (2) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. (2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung erwachsen.
(1) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. (3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(1) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (2) Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Kitzingen, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 2026 | Temka GmbH